Straf- und Bußgeldsachen

Die Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen gehört zu den klassischen Beratungsfeldern von Rechtsanwälten. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir in der Vertretung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes – insbesondere der Polizeibeamten des Bundes und der Länder – in allen strafrechtlichen und dienststrafrechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten Sie von der Einleitung des Verfahrens gegen Sie, dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bis zur Strafverteidigung in der Hauptverhandlung. Sollte Aussicht auf Erfolg bestehen, begleiten wir Sie ebenso durch die Revisionsverfahren und schöpfen alle Rechtsmittel aus, die sinnvoll sind.

Ebenso vertreten wir Sie in Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten oder stehen Ihnen in Ihrer Funktion als Zeuge bei.