Öffentliches Dienstrecht

Die Beratung und Vertretung von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes in ihren dienstrechtlichen Angelegenheiten ist seit mehr als 20 Jahren ein ausgeprägter Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Die Kanzleiexpertise beruht auf ca. 30.000 inzwischen im öffentlichen Dienstrecht abgewickelten Mandaten, vornehmlich aus den Bereichen der Bundespolizei, der Landespolizeien, der Justizvollzugsbeamten, der Finanzbeamten sowie der Lehrerschaft.

Bundesweit beraten und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, soweit erforderlich in allen Instanzen - auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Unsere Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf vier Schwerpunktbereiche mit den dort jeweils aufgeführten Schwerpunktthemen:

Bereich 1: Dienstrecht
1.1 Begründung, Beendigung des Dienstverhältnisses
1.2 Eingruppierung, Status, Laufbahn
1.3 Dienstliche Beurteilung
1.4 Beförderung (z.B. Konkurrentenstreitigkeiten)
1.5 Dienstunfall, Versorgung
1.6 Polizeidienstfähigkeit
1.7 Verwaltungsdiensttauglichkeit
1.8 Zurruhesetzung
1.9 Urlaub
1.10 Krankheit, Fürsorge, Beihilfe
1.11 Abwehr von Regressen (z.B. wegen Beschädigung von Eigentum des Dienstherrn)
1.12 Rückforderung überzahlter Dienstbezüge
1.13 Recht der Angestellten, Arbeiter, Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst

Bereich 2: Strafrecht, Disziplinarrecht
2.1 Beratung, Vertretung und Verteidigung im Disziplinarverfahren, gerichtlich und außergerichtlich, wegen sämtlicher Vorwürfe der Dienstpflichtverletzung
2.2 Beratung, Vertretung und Verteidigung wegen sämtlicher strafrechtlicher, insbesondere dienststrafrechtlicher Vorwürfe (z.B. Köperverletzung im Amt, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Strafvereitelung usw.)

Bereich 3: Zivilrecht
4.1 Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit Dienstbezug (z.B. Schmerzensgeldforderungen nach Polizeieinsatz)
4.2 Vertretung im Zivilprozess
4.3 Zwangsvollstreckung rechtskräftiger Titel (z.B. Durchsetzung der titulierten Schmerzensgeldforderung gegen den Schuldner)

Bereich 4: Personalvertretungsrecht
3.1 Außergerichtliche strategische und rechtliche Beratung der Personalräte
3.2 Beratung und Vertretung im Beschlussverfahren

Die Besprechungen mit unseren Mandanten führen wir nach Bedarf, Zweckmäßigkeit und Absprache entweder in unserer Kanzlei oder vor Ort am dienstlichen Wohnsitz des Mandanten durch. Letzteres ist dann besonders zweckmäßig, wenn im Zuge der Mandatsbearbeitung noch vorbereitende Tätigkeiten erforderlich sind, etwa: die Befragungen von weiteren Beteiligten, Angehörigen der Dienstgruppe oder Dienststelle, der Justizvollzugsanstalt, des Finanzamtes oder der Schule oder etwa die aufklärende Befragung von Zeugen und Tatortbesichtigungen. Die Besonderheiten typischer Dienstverrichtungen unserer Mandanten und die innerbehördliche Organisations- und Ablaufstruktur ihrer Dienststelle ist uns in der Regel aus Mandatsvorerfahrungen ebenso bekannt wie die dort konkret handelnden Entscheidungsträger.

Es ist unser Ziel, unsere Mandanten persönlich kostenfrei zu halten. Deshalb prüfen wir bereits bei Übernahme des Mandates, welchen externen Kostenträger wir mit der Bitte um Übernahme der Bearbeitungskosten des Mandates ansprechen können (z.B. private Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft, Behördenrechtsschutz usw.). Bei dem in Betracht kommenden Kostenträger beantragen wir eine möglichst umfassende Kostendeckungszusage, die es gestattet, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung unseres Mandanten (Anwaltshonorare, Gerichts- und Sachverständigenkosten usw.) abzurechnen. Kosten für die Herbeiführung der Kostendeckungszusage entstehen dem Mandanten nicht.

Soweit im Zuge des Verfahrens Kostenerstattungsansprüche gegenüber Dritten entstehen, wickeln wir auch diese selbstständig und ohne zusätzliche Kosten für unseren Mandanten ab.

Die Beratung und Vertretung unseres Mandanten erfolgt durch einen Anwalt aus unserer Kanzlei, der das Mandat von Anfang bis Ende verantwortlich bearbeitet. Er verfügt regelmäßig über eine besondere Sach- und Fachkunde im Öffentlichen Dienstrecht, die er aufgrund langjähriger umfangreicher Schwerpunkttätigkeit in diesem Bereich erlangt hat. Ihr Anwalt hat kanzleiintern Zugriff auf unsere systematisch dokumentierte Expertise aus ca. 30.000 Fallbearbeitungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes.

Über Verlauf und Ergebnis unserer Mandatsführung werden Sie zeitnah und regelmäßig schriftlich und/oder mündlich von Ihrem mandatsführenden Anwalt unterrichtet. Er steht Ihnen gerne fernmündlich oder nach Terminabsprache selbstverständlich auch persönlich zur Besprechung Ihres Mandates zur Verfügung.