Über 30 Jahre Einsatz für Ihr Recht

Die Kanzlei wurde im Jahr 1981 von den Rechtsanwälten Jochen Konicek und Werner Weber begründet.

Von Beginn an lagen die Arbeitsschwerpunkte auf zwei Bereichen:

Im Wirtschaftsrecht verfolgte die Kanzlei das Ziel, mittelständische Unternehmen umfassend und ganzheitlich zu beraten – von der Ausgestaltung der Verträge über die Durchsetzung berechtigter Forderungen bis zu Fragen der strategischen Unternehmensplanung und der Absicherung von Unternehmen und Unternehmern.

Im öffentlichen Recht verfolgte die Kanzlei das Ziel, die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes in allen dienstbezogenen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten – von der Begründung des Dienstverhältnisses über Fragen der Beurteilung, Beförderung und Dienstfähigkeit bis hin zur Vertretung in disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Auseinandersetzungen.

Bewegt nicht zuletzt durch das Miterleben schicksalhafter Wendungen im Kreise langjähriger Mandanten, wuchs bei den Kanzleigründern die Überzeugung, dass es zwingend erforderlich ist, Fragen der persönlichen Vorsorge, insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, intensiv in das Bewusstsein der Mandanten zu rücken. Beide Partner sind seither mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet des Erbrechts, der Vermögens- und der Unternehmensnachfolge tätig.