Wir kommen zu Ihnen

Beratungsgespräche zu erbrechtlichen Fragen und zu Fragen der persönlichen Vorsorge erfordern Vertrauen. Fast immer geht es um höchstpersönliche Dinge, die niemand ohne Not außerhalb des Kreises seiner engen Vertrauten bespricht. Aus diesem Grunde wünschen viele unserer Mandanten, dass die erbrechtliche Beratung bei Ihnen zu Hause und nicht in der nüchternen Atmosphäre eines Anwaltsbüros stattfindet. In der vertrauten heimischen Umgebung werden Sie mit uns offen und unbefangen über Ihre persönlichen Gestaltungsmotive sprechen, die Ihre Vorsorgeanordnungen in Ihrem Testament, Ihrer Vorsorgevollmacht und in Ihrer Patientenverfügung prägen und bestimmen sollen. Wir hören Ihnen zu, helfen Ihnen bei der Ermittlung Ihres wirklichen "letzten Willens" und beraten Sie, in welche angemessene Form Ihre Gestaltungsüberlegungen gefasst werden sollten.
Unser gemeinsames Gespräch unterliegt der strengen gesetzlichen Pflicht des Anwalts zur Verschwiegenheit, die das Fundament jeder vertraulichen Beratung ist. Wenn Sie es also wünschen, treffen wir uns zum Beratungsgespräch bei Ihnen zuhause, ganz gleich wo Sie wohnen. Und versprochen: Für das Gespräch nehmen wir uns Zeit.